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Selbstzahlerleistungen

Wenn die Krankenkasse nicht zahlt


Individuelle Gesundheitsleistungen 


Sie möchten Schmerzen lindern beziehungsweise vorbeugen, Ihre Beweglichkeit verbessern oder Ihre Selbstständigkeit im Alltag fördern?

Dann sind die Leistungen der Physiotherapie in vielen Fällen sinnvoll. Neben Anwendungen, für die Sie ein Rezept von Ihrem Hausarzt oder Orthopäden erhalten, gibt es in der Physiotherapie die sogenannten Selbstzahlerleistungen. Diese individuellen Gesundheitsleistungen müssen Sie als Patient grundsätzlich immer selbst bezahlen, denn sie gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Für diese Selbstzahlerleistungen bekommen Sie also kein Rezept vom Arzt ausgeschrieben. Dennoch sind es häufig diese Leistungen, die wichtig für einen guten Therapieverlauf sind und Ihrem Körper guttun. Auch in der Vorsorge gegen diverse Erkrankungen können sie helfen. Diese können Ihren bestehenden Therapieplan also sinnvoll ergänzen und erweitern. 


Lesen Sie, was in der Physiotherapie zu den IGeL-Leistungen zählt, welche Anwendungen Sie also aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Zu den IGeL-Leistungen zählen unter anderem:

  • Neurophysiotherapie
  • Kinesio-Tape
  • Triggerpunktbehandlung
  • Fußreflexzonentherapie
  • Hot-Stone-Massage
  • Schröpfen
  • Sportmassage
  • Wärmebehandlungen
  • Schlingentherapie
  • Ultraschall
  • Elektrotherapie
  • Gerätetraining
  • Laufbandtraining
  • individuelle Kurse
  • Akupunktur
  • Stoßwellentherapie



Der Hintergrund: 

Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sind nur die Leistungen enthalten, deren medizinischer Nutzen nachgewiesen wurde und die den neuesten medizinischen Erkenntnissen entsprechen. Das ist bei den vorgenannten IGeL-Leistungen nicht immer der Fall. Eine Hot-Stone-Massage zum Beispiel ist für den Patienten durchaus angenehm und trägt zur Entspannung bei, einen rein medizinischen Nutzen hat sie allerdings nicht. Gleiches gilt für eine Sportmassage oder eine Aromaölmassage. Möchten Sie sich selbst einfach mal etwas Gutes tun und eine Hot-Stone- oder eine Aromaölmassage gönnen, können Sie das natürlich ebenfalls in jeder guten Physiotherapiepraxis buchen. Allerdings müssen Sie die Kosten für diese Anwendungen dann ebenso wie für die IGeL-Leistungen selbst tragen. 

Grundsätzlich kann man alle Leistungen, die normalerweise von der Krankenkasse getragen werden, selbst bezahlen. Die meisten Praxen führen Behandlungen auch ohne eine ärztliche Rezeptverordnung durch. Für eine klassische Massage zum Beispiel sollten Sie dann etwa 20 Euro für eine 20-minütige Behandlung einplanen.

Grundsätzlich aber gilt: Wenn Sie Schmerzen quälen und jede Bewegung zur Qual wird, ist die Physiotherapie sinnvoll. Treten solche alters- oder krankheitsbedingten Schmerzen auf, übernehmen die Krankenkassen in 90 Prozent der Fälle die Kosten für eine Behandlung beim Physiotherapeuten. Lediglich einen Eigenanteil von zehn Prozent der Kosten und einer Gebühr in Höhe von zehn Euro pro Verordnung trägt der Patient selbst. 

Das Einsatzgebiet der Physiotherapie geht weit über orthopädische Probleme mit Schulter, Knie und Rücken hinaus und wird mittlerweile in zahlreichen medizinischen Fachbereichen angewendet. Bei neurologischen Erkrankungen wie einem Schlaganfall hilft eine gezielte Therapie dabei, gelähmte Körperteile zu stimulieren und verkrampfte Muskeln zu lockern. 

Während also die durch einen Arzt verordneten Therapien von den Krankenkassen vollständig übernommen werden und Sie IGeL-Leistungen selbst bezahlen müssen, gibt es noch eine dritte Variante: Einige Leistungen der Physiotherapie werden von den Kassen zwar nicht vollständig, aber zumindest anteilig übernommen. Dazu zählen unter anderem sportmedizinische Untersuchungen.